Erstattung der Kursgebühren
Folgende Kurse sind von den gesetzlichen Krankenkassen nach dem Leifaden Prävention (§20, SGB V) als förderfähig anerkannt worden:
- Autogenes Training
- Progressive Muskelentspannung
- In-Balance-Sein - Optimistisch den Stress meistern
Es werden je nach Kasse in der Regel 80% der Kurskosten erstattet. Sie erhalten nach erfolgreicher Teilnahme (mindestens 80% der Kursstunden müssen absolviert worden sein) eine Teilnahmebescheinigung, eine Quittung über die gezahlten Gebühren und einen Antrag auf Erstattung der Kurskosten, den sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.
Bitte klären Sie vor Anmeldung zum gewünschten Kurs bei Ihrer Kasse die jeweiligen Konditionen!
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